Schützenbruderschaft Heilige Familie Hamern-Lutum 1679 e.V.

Rechte und Pflichten des Königs

Nach der Mitgliederbefragung 2011 wurden auf der Generalversammlung im November Änderungen zum Königsamt beschlossen. 

Mit dem Inhalt dieser Seite geben wir einen kurzen Überblick zum Königsamt (Schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder mit der Einladung zum Schützenfest im Juli 2012).

Männer und Frauen sind gleichgestellt. Eine konsequente Doppelnennung ist bei der Textgestaltung zum Königsamt schwierig. Eine Schützenkönigin benennt ein Königshaus mit einem Prinz(gemahl). 


Präambel

Der König ist ein Jahr lang der Repräsentant der Bruderschaft und vertritt diese würdig. 

Rechte auf den Königsschuss

Alle Mitglieder haben nach einjähriger Mitgliedschaft das Recht auf den Königsschuss (§ 5 Satzung). 

Schützenfest 

Der Schützenkönig wird durch ein Vogelschießen ermittelt und benennt ein Königshaus aus Königin und zwei Ehrendamen. Zum Fahnenschlag tritt der König zum ersten mal mit seinem Königshaus an. Er kann in Anzug oder Uniform antreten. 

Der König besucht das Kaffeetrinken der Frauen. 

Königin

Die Königin unterstützt den König während seiner Regentschaft nach besten Kräften. Die Königin sorgt für den Blumenschmuck (Handsträuße) für Schützenfest, Bezirks- und Bundeskönigsschießen. 

Zum Rosenmachen besorgt sie einen Eichenlaubkranz für den Vogel. Die Königin und die Ehrendamen geben jeweils eine Runde „Roten“.  

Zum nächsten Schützenfest lässt sie ihren Namen in die Schärpe einsticken und versorgt das neue Königshaus mit Blumenschmuck (Handsträuße). 

Eintrittsgelder

Für geladene Gäste wird der Eintritt um einen Euro reduziert.

Schützenfestabrechnung

Nach dem Schützenfest vereinbart die Bruderschaft mit dem Festwirt einen Termin, an dem der König, der Vorjahreskönig, die Jubelkönige und die Bruderschaft mit dem Wirt abrechnen. 

Bezirks- und Bundeskönigsschießen

Der König vertritt die Bruderschaft beim Bezirkskönigsschießen und bei Qualifikation auch beim Bundeskönigsschießen. Er besucht diese Veranstaltung mit seinem Königshaus. 

Einladung der Billerbecker Schützenvereine

Eine Abordnung der Bruderschaft besucht die Königsbälle der anderen Billerbecker Schützenvereine. Der Vorstand organisiert diese Abordnungen. Nach Möglichkeit beteiligt sich der König mit seinem Königshaus. Unter den Vereinen wurde Anfang 2005 vereinbart, dass ein Kuvert mit 20 Euro als Geschenk überreicht wird. Diese Kosten werden von der Bruderschaft übernommen. 

Einladung zu Jubiläumsfeierlichkeiten

An Jubiläumsfeierlichkeiten beteiligt sich der König nach Möglichkeit mit dem Königshaus (inkl. Königssilber, Schärpe und Blumensträuße - Kosten werden in diesem Fall der Bruderschaft übernommen).

Wallfahrt nach Telgte

An der Schützenwallfahrt nach Telgte (1. Sonntag im Mai) beteiligt sich der König (mit Königssilber - ohne Königshaus). 

Unterstützung durch die Schützenbruderschaft

Dem Schützenkönig ist ein angemessener Geldbetrag zur Unterstützung zu geben (§ 5 Satzung). 

Der Zuschuss beträgt 500 Glas Bier. Getränke beim Fahnenschlag werden von der Schützenbruderschaft gezahlt. Eine Runde „Rote“ beim Kaffeetrinken der Frauen zahlt die Schützenbruderschaft. 

Die Schützenbruderschaft besorgt für das Vogelschießen den Vogel. 

Vorstandsarbeit

Der amtierende König und der Vorjahreskönig sind ordentliche Mitglieder des Vorstandes (§11 Satzung). 

Königssilber

Mit dem Abschluss einer Regentschaft lässt der König eine Plakette für die Königskette anfertigen. Das Königssilber ist Eigentum der Bruderschaft und wir innerhalb von 8 Tagen nach jeder Benutzung beim Kassierer abgegeben.